Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,44133
LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10 (https://dejure.org/2011,44133)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.09.2011 - 63 S 641/10 (https://dejure.org/2011,44133)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. September 2011 - 63 S 641/10 (https://dejure.org/2011,44133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,44133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Miete wegen Baumaßnahmen im benachbarten Gebäude und Feuchtigkeit im Hobbykeller samt Folgeschäden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung; Lärmbeeinträchtigung durch Bauarbeiten im Innenstadtbereich; Wasserschaden im Hobbykeller; Kündigung wegen Zahlungsrückstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536; BGB § 906
    Minderung der Miete wegen Baumaßnahmen im benachbarten Gebäude und Feuchtigkeit im Hobbykeller samt Folgeschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter in Berlin müssen generell mit Lärm rechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind nachteilige Umweltveränderungen grundsätzlich ein Mangel? (IMR 2012, 1062)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 03.06.2002 - 8 U 74/01

    Minderung des Mietzinses wegen Fassadenarbeiten am Nachbargrundstück

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10
    Maßgeblich ist, ob der Mieter bestimmte Eigenschaften seines Wohnumfeldes als unveränderlich voraussetzen durfte oder ob er mit bestimmten nachteiligen Veränderungen rechnen musste (vgl. KG, Urt. v. 03.06.2002 - 8 U 74/01, Grundeigentum 2003, 98; LG Heidelberg, Urt. v. 26.02.2010 - 5 S 95/09, WuM 2010, 148).
  • LG Berlin, 09.11.2007 - 63 S 155/07

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück; Verwirkung

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10
    Der Mieter einer Wohnung in Berlin muss aber, zumal im Innenstadt-Bereich, im Regelfall damit rechnen, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o.ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (vgl. LG Berlin, Urt. v. 21.11.2002 - 67 S 102/02, Grundeigentum 2003, 392; für den Fall der Schließung einer Baulücke LG Berlin, Urt. v. 17.03.2009 - 63 S 397/08, Grundeigentum 2009, 847; LG Berlin, Urt. v. 09.11.2007 - 63 S 155/07, Grundeigentum 2008, 268).
  • LG Berlin, 17.03.2009 - 63 S 397/08
    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10
    Der Mieter einer Wohnung in Berlin muss aber, zumal im Innenstadt-Bereich, im Regelfall damit rechnen, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o.ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (vgl. LG Berlin, Urt. v. 21.11.2002 - 67 S 102/02, Grundeigentum 2003, 392; für den Fall der Schließung einer Baulücke LG Berlin, Urt. v. 17.03.2009 - 63 S 397/08, Grundeigentum 2009, 847; LG Berlin, Urt. v. 09.11.2007 - 63 S 155/07, Grundeigentum 2008, 268).
  • LG Heidelberg, 26.02.2010 - 5 S 95/09

    Supermarkt im angrenzenden Gewerbegebiet ist kein Sachmangel

    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10
    Maßgeblich ist, ob der Mieter bestimmte Eigenschaften seines Wohnumfeldes als unveränderlich voraussetzen durfte oder ob er mit bestimmten nachteiligen Veränderungen rechnen musste (vgl. KG, Urt. v. 03.06.2002 - 8 U 74/01, Grundeigentum 2003, 98; LG Heidelberg, Urt. v. 26.02.2010 - 5 S 95/09, WuM 2010, 148).
  • LG Berlin, 21.11.2002 - 67 S 102/02
    Auszug aus LG Berlin, 27.09.2011 - 63 S 641/10
    Der Mieter einer Wohnung in Berlin muss aber, zumal im Innenstadt-Bereich, im Regelfall damit rechnen, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o.ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (vgl. LG Berlin, Urt. v. 21.11.2002 - 67 S 102/02, Grundeigentum 2003, 392; für den Fall der Schließung einer Baulücke LG Berlin, Urt. v. 17.03.2009 - 63 S 397/08, Grundeigentum 2009, 847; LG Berlin, Urt. v. 09.11.2007 - 63 S 155/07, Grundeigentum 2008, 268).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Dabei wird zugleich ganz überwiegend angenommen, dass die im Nachbarschaftsrecht gemäß § 906 Abs. 2 Satz 1 BGB bedeutsame Ortsüblichkeit keinen Maßstab für die mietrechtliche Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB bilden könne (BayObLG, aaO S. 1952; OLG München, aaO S. 654; LG Itzehoe, aaO; Lehmann-Richter, aaO S. 850; Blank, aaO S. 176; Börstinghaus, NZM 2004, 48, 49; aA LG Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 63 S 641/10, juris Rn. 27).

    Es sei deshalb zu fragen, ob der Mieter bestimmte Eigenschaften seines Wohnumfeldes als unveränderlich habe voraussetzen dürfen oder ob er mit bestimmten nachteiligen Änderungen etwa wegen bestehender Gemengelagen grundsätzlich habe rechnen müssen (KG, NZM 2003, 718; LG Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 63 S 641/10, aaO Rn. 25 f.; LG Heidelberg, NJOZ 2010, 2557 f.; LG Hamburg, WuM 1998, 19).

  • LG Berlin, 13.03.2013 - 65 S 321/11

    Umfangreiche Bauarbeiten am Grundstück: 15% Mietminderung angemessen

    Entgegen der Ansicht der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin (vgl. Urt. v. 27.09.2011 - 63 S 641/10, GE 2011, 1685 f.)geht die zuständige Berufungskammer schließlich auch nicht davon aus, dass eine Minderung im Falle von Bauarbeiten im Innenstadtbereich bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil der Mieter im Regelfall ohnehin damit rechnen müsse, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o.ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können.
  • LG Berlin, 26.09.2013 - 67 S 251/13

    Keine Mietminderung wegen Kernsanierung des Nachbargebäudes!

    Auch wenn ein Mieter im zentralen Innenstadtbereich einer Großstadt wie Berlin zudem jederzeit damit rechnen muss, dass (Straßenbau-) Arbeiten in größerem Umfang und von längerer Dauer stattfinden, von denen auch Lärmbelästigungen ausgehen (BGH, a.a.O.), so muss er aber regelmäßig ohne konkrete äußere Anhaltspunkte nicht damit rechnen, dass in einem Nachbargebäude Entkernungsarbeiten stattfinden, die zu einer das übliche Maß deutlich übersteigenden Zunahme der Lärm- und Schmutzemissionen führen (anders: Landgericht Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 63 S 641/10; wie hier: Landgericht Berlin, Urteil vom 13. März 2013 - 65 S 321/11).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.01.2014 - 2 C 207/13

    Mietminderung bei Wohnraummiete: Minderungsquote bei nicht nutzbarem Balkon und

    Sind Bauarbeiten erkennbar, so sind die hiermit verbundenen negativen Einwirkungen auf den Mietgebrauch Bestandteil der vertraglich geschuldeten Sollbeschaffenheit (LG Berlin Urteil vom 27.09.2011 zu 63 S 641/10 m.w.H.).
  • LG Berlin, 15.04.2016 - 63 S 223/15

    Wohnraummiete: Mietminderung bei Gebrauchsbeeinträchtigung durch Shisha-Bar im

    18 Der Mieter einer Wohnung in der Innenstadt hat damit zu rechnen, dass es im weiteren und näheren Umfeld seiner Wohnung - etwa durch Neubau, Umbau oder Sanierung von Gebäuden, Straßen o.ä., durch Wechsel oder Zuzug von neuen (gewerbetreibenden) Nachbarn etc. - zu Veränderungen kommt, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (LG Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 63 S 641/10 -, Rn. 26, juris).
  • LG Berlin, 11.03.2013 - 67 S 465/12

    Mieter müssen mit baulichen Veränderungen in der Umgebung rechnen!

    Abgesehen davon, dass unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung und des allgemeinen Lebensrisikos gerade im Innenstadtbereich Berlins grundsätzlich damit gerechnet werden muss, dass im weiteren und näheren Umfeld bauliche Veränderungen auftreten, die sich auf die Mietsache nachteilig auswirken können (vgl. LG Berlin, Urteil vom 28.09.2011 - 63 S 641/10 - zitiert nach juris), ist im vorliegenden Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände entscheidend, dass es sich bei den abgerissenen Gebäuden um flache, die zulässige, mögliche Bebauung nicht ausschöpfende Gebäude mit einem nicht aufwendig ausgestalteten Gartenbereich für die Kindertagesstätte handelte, während die Umgebung durch eine geschlossene, dichte und mehrstöckige Bebauung geprägt ist, was die von der Klägerin eingereichten Fotokopien der Google-Maps Fotos gut erkennen lassen.
  • AG Berlin-Schöneberg, 22.09.2015 - 15 C 353/14

    Baulärm aus dem Nachbarhaus ist kein Mietmangel!

    Dabei wird zugleich ganz überwiegend angenommen, dass die im Nachbarschaftsrecht gemäß § 906 Abs. 2 Satz 1 BGB bedeutsame Ortsüblichkeit keinen Maßstab für die mietrechtliche Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB bilden könne (BayObLG, aaO S. 1952; OLG München, aaO S. 654; LG Itzehoe, aaO; Lehmann-Richter, aaO S. 850; Blank, aaO S. 176; Börstinghaus, NZM 2004, 48, 49; aA LG Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 63 S 641/10, ibr-online).

    Es sei deshalb zu fragen, ob der Mieter bestimmte Eigenschaften seines Wohnumfeldes als unveränderlich habe voraussetzen dürfen oder ob er mit bestimmten nachteiligen Änderungen etwa wegen bestehender Gemengelagen grundsätzlich habe rechnen müssen (KG, NZM 2003, 718; LG Berlin, Urteil vom 27. September 2011 - 63 S 641/10, aaO Rn. 25 f.; LG Heidelberg, NJOZ 2010, 2557 f.; LG Hamburg, WuM 1998, 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht